Unsere Badeordnung | Drucken |
Lieber Badegast!

Wir freuen uns, dass Sie das Dianabad besuchen. Wir möchten Sie nun mit der Badeordnung vertraut machen, damit einem erholsamen Aufenthalt in der Anlage nichts mehr im Wege steht. Bei Fragen, Anregungen oder Beschwerden, wenden Sie sich bitte an die Betriebsleitung.

Mit dem Kauf der Eintrittskarte schließen Sie einen Vertrag ab, der die Anerkennung der Badeordnung, sowie die Hausordnung, beinhaltet.

Das Betreten des Bades ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.

Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Schwimmbad besuchen.

Das Aus- und Umziehen ist nur in den hierfür vorgesehenen Umkleideräumen gestattet. Das Betreten des Badebereiches mit Straßenschuhen ist untersagt.

Das Einbringen von Kinderwägen in den Badebereich ist nicht gestattet.

Alle Badegäste, auch Kleinkinder, müssen Badekleidung tragen. Ausgenommen davon sind die Saunaräume.

Die Verwendung von Taucherbrillen aus Glas ist verboten.

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich in den Gastronomiebereichen gestattet.

Vor Benützung des Schwimmbeckens sind die Duschen zu benützen.

Die ganze Badeanlage ist rein zu halten.

Im gesamten Badebereich ist RAUCHVERBOT.

Personen mit ansteckenden Krankheiten sowie Betrunkenen ist der Zutritt verboten.

Die Benützung der Toilettenanlagen ist Kleinkindern nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

Nichtschwimmer, auch mit Schwimmhilfen, dürfen nur das Nichtschwimmerbecken benützen.

Bei der Benutzung der Wasserrutsche ("Master Blaster") sind die ersichtlich gemachten Anweisungen, sowie die Anweisungen des Badewärters, zu befolgen.

Das Reservieren von Badeliegen ist nicht gestattet. Bei Bedarf ist unser Badepersonal berechtigt, persönliche Gegenstände von reservierten Liegen zu entfernen und in Verwahrung zu nehmen (ein Anspruch auf die Liegen durch den Badegast besteht nicht).

Jede Art von Belästigung der Badegäste ist untersagt.

Den Anordnungen des Badepersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Benutzung des Bades, seiner Einrichtungen und Geräte geschieht auf eigene Gefahr der Besucher. Für Personen- und Sachschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Personals.

Für Geld und Wertgegenstände (Uhren, Fotoapparate, Schmucksachen usw.) wird jede Haftung abgelehnt. Diese können bei der Kassa deponiert werden. Dasselbe gilt für den Verlust von Kleidungsstücken, die nicht in der Garderobe aufbewahrt werden.

Das Saunagelände ist im Badetarif nicht enthalten. Es gilt zusätzlich die Saunaordnung

Bei Schlüsselverlust muss der gespeicherte Kreditrahmen, sowie eine Kaution von € 15,- entrichtet werden.

Wenn eine Karte gelöst wurde, so kann diese nicht mehr zurück genommen werden. Daher kann auch keine Rückgabe des Entgeltes erfolgen.

Bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Bademeisters ist dieser berechtigt, den betreffenden Badegast aus dem Schwimmbad zu verweisen.

Bitte bedenken Sie, dass das Dianabad der Erholung vieler Menschen dient. Verhalten Sie sich daher bitte so, dass jeder Badegast möglichst ungestört diese Anlage nutzen kann.

Badegäste mit langen Haaren sind verpflichtet eine Badehaube zu tragen.

Das gesamte Dianabd ist Nichtraucherzone und es gibt auch keine Möglichkeit zum Rauchen !

Die Betriebsleitung